Holger Reber · Steuerberater

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung dient der geordneten Umsetzung des letzten Willens.

Sie kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • größeren Vermögen
  • Immobilienvermögen
  • mehreren Erben
  • konfliktanfälligen Familienkonstellationen
  • komplexen Nachlassstrukturen

Wichtiger Hinweis

Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich im Testament angeordnet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung ist entscheidend für die spätere erfolgreiche Umsetzung. Ein notarielles Testament ist regelmäßig zu empfehlen.

Als Testamentsvollstrecker handele ich neutral, unabhängig und im Interesse der ordnungsgemäßen Umsetzung des letzten Willens.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

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