Sie kann insbesondere sinnvoll sein bei:
- größeren Vermögen
- Immobilienvermögen
- mehreren Erben
- konfliktanfälligen Familienkonstellationen
- komplexen Nachlassstrukturen
Wichtiger Hinweis
Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich im Testament angeordnet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung ist entscheidend für die spätere erfolgreiche Umsetzung. Ein notarielles Testament ist regelmäßig zu empfehlen.
Als Testamentsvollstrecker handele ich neutral, unabhängig und im Interesse der ordnungsgemäßen Umsetzung des letzten Willens.